Steuern beim Trading

Wenn Sie als Trader beim Devisenhandel nachhaltige Gewinne erwirtschaften, möchte das Finanzamt daran beteiligt werden. Welche Steuern dann von Ihnen gefordert sind, erklärt der nachfolgende Beitrag. Es ist jedoch sinnvoll, die Angaben stets auf Aktualität zu überprüfen.

Ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich?

ist-die-anmeldung-eines-gewerbes-erforderlich_iconDie Frage kann guten Gewissens mit nein beantwortet werden, sofern sie nachfolgende Kriterien erfüllen:

  • Sie führen Ihren Währungshandel ausschließlich mit eigenem Vermögen durch.
  • Sie besitzen weder eine Zulassung nach § 1 Abs. 3 KWG noch eine Wertpapierhandelshauslizenz.
  • Sie sind nicht als Finanzdienstleister zugelassen und fallen ebenso wenig unter den § 19 BörsG.

Sollten alle genannten Aspekte zutreffend sein, sind Sie eine mit Devisen handelnde Privatperson und müssen kein Gewerbe anmelden.

Gewinne aus dem Währungshandel gelten als Kapitalerträge

gewinne-aus-dem-wahrungshandel-gelten-als-kapitalertrage_iconBis 2008 unterlagen Erlöse aus Kapital dem individuellen Einkommenssteuersatz, die fälligen Steuern wurden jedoch oft am Finanzamt vorbei geschleust.

Peer Steinbrück wurde als Initiator der Abgeltungssteuer mit dem Ausspruch bekannt:

  • Besser 25 Prozent auf eine Unbekannte als 45 Prozent auf nichts.

Dementsprechend gilt seit dem ersten Januar 2009, dass sämtliche Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent zu versteuern sind. Beim Devisenhandel mit einem deutschen Broker übernimmt der den Abzug von Ihren Gewinnen und leitet die Steuer ans Finanzamt weiter.

Sie müssen zusätzlich Kirchensteuer (acht bis neun Prozent) und Solidaritätszuschlag (5.5 Prozent) entrichten. Pro Jahr steht Ihnen ein Freibetrag von 801 Euro zu (bei verheirateten Tradern liegt er bei 1.602 Euro). Zudem können Sie eine geringe Werbepauschale geltend machen. Um in den Genuss des Freibetrags zu kommen, sollten Sie Ihrem deutschen Broker einen Freistellungsauftrag erteilen.

Sind Sie jedoch bei einem Broker im Ausland registriert, müssen Sie die Abführung der Steuer selbst erledigen. Das gilt auch für Brokerageanbieter mit Zweigstelle in der Bundesrepublik. Idealerweise legen Sie bei einer Bank ein separates Konto an, auf welches Ihre Gewinne überwiesen werden. Dann melden Sie dem Institut Ihre Tätigkeit als Trader und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. In dem Fall leitet die Bank fällige Abgeltungssteuer automatisch an die Finanzbehörde weiter. Auch hier ist wichtig, der Bank rechtzeitig einen Freistellungsauftrag zukommen zu lassen.

Steuern in Eigenregie entrichten

steuern-in-eigenregie-entrichten_iconSie können natürlich auch die Versteuerung Ihrer Gewinne aus dem Forex-Handel selbst erledigen, sofern Ihr Broker nicht zur direkten Abführung verpflichtet ist. Das ist insbesondere lohnenswert, wenn Sie kleine Erlöse erwirtschaften und ansonsten einem niedrigen Einkommenssteuersatz (weniger als 25 Prozent) unterliegen oder arbeitslos sind. Dann machen Sie idealerweise eine Einnahmenüberschussrechnung, in welcher Sie Ihre Gewinne den anfallenden Kosten und eventuellen Verlusten gegenüberstellen.

Der Vorteil dabei: Sie können alle Ausgaben wie beispielsweise die Kosten besuchter Seminare, zum Forex-Handel erworbener Hardware oder gekaufter Handelssignale geltend machen. Damit liegen Sie nicht selten über der Pauschale .

Lohnt es sich, die Abgeltungssteuer zu “umgehen”?

Aus gegebenem Anlass muss diese Frage mit einem deutlichen Nein beantwortet werden.

Der Grund: Nahezu 200 Nationen auf allen Kontinenten haben sich in einem gemeinsamen Abkommen zur Zusammenarbeit gegen Steuersünder verpflichtet und tauschen seit Kurzem bestehende Daten zu Bankkonten aus. Früher oder später würde Ihre verheimlichte Steuerpflicht entdeckt und Sie, müssten alle fälligen Beträge rückwirkend plus Strafe entrichten.

Wie kann die Abgeltungssteuer legal reduziert oder vermieden werden?

wie-kann-die-abgeltungssteuer-legal-reduziert-oder-vermieden-werden_iconEs gibt im europäischen Ausland immer noch Staaten mit deutlich niedrigerer Abgeltungssteuer. Wenn Sie Ihren permanenten Wohnsitz beispielsweise nach Griechenland verlegen, zahlen Sie beim Devisenhandel überhaupt keine Steuern. Sie finden bei Wikipedia eine Auflistung aller Nationen Europas mit den jeweiligen Steuersätzen. In einigen Staaten ist die Besteuerung höher, aber in vielen fallen geringere oder gar keine Steuern an.

Gleichwohl wird nicht jeder Forex-Händler nur wegen der Steuern seine Heimat verlassen wollen. Allerdings empfiehlt es sich, die aktuellen deutschen Bestimmungen regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Warum? Der amtierende Finanzminister sucht Wege, die Abgeltungssteuer abzuschaffen und Kapitalgewinne jeglicher Art mit Einkommenssteuer in individueller Höhe zu belegen.


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