Konto-Einlagensicherung

Binäre Optionen sind eine zunehmend fokussierte Handelsvariante, bei welcher mit geringen Einsätzen schnell lukrative Gewinne erzielt werden können. Um jedoch in den Genuss attraktiver Renditen zu kommen, müssen zunächst Gelder auf Handelskonten überwiesen werden. Doch wie sichern die Broker eigentlich Ihre Einlagen ab? Was Sie für Ihre eigene Sicherheit bei der Brokerauswahl berücksichtigen sollten, ist das Thema des nachfolgenden Beitrags.

Die Wahl des richtigen Binäroptionen Brokers

Die meisten der Broker für binäre Optionen, welche in der Europäischen Union agieren, haben ihren Firmensitz auf der Insel Zypern. Daher werden sie von der dortigen Aufsichtsbehörde CySEC reguliert. Einige Anbieter verfügen über Niederlassungen in Großbritannien und werden daher auch von der britischen FCA überwacht. Eine europäische Regulierung bedeutet für Sie bestmögliche Sicherheit beim Konto.

Denn alle Aufsichten verlangen von den Brokern die vom Firmenvermögen separierte Hinterlegung der Trader-Einlagen. In der Regel liegen diese auf Treuhandkonten der jeweiligen Partnerbanken, welche ihrerseits stark überwacht sind.

Ungeachtet Ihrer Entscheidung unterliegt jeder in der EU ansässige Broker einer Aufsichtsbehörde, welche zur Befolgung der MiFID-Regeln angehalten ist. Sie müssen bei der Wahl lediglich darauf achten, dass der Brokerageanbieter seinen Unternehmenssitz in Europa hat und von einer europäischen Aufsichtsbehörde überwacht wird. Damit ist Ihr Geld auch bei einer kaum wahrscheinlichen Insolvenz des Anbieters vor Gläubigerzugriffen sicher. Dazu gilt es, einen weiteren Aspekt zu beachten.

Wie sicher sind die Einlagen bei der Partnerbank Ihres Brokers?

Das von Ihrem Anbieter beauftragte kontoführende Institut sollte seinen Sitz ebenfalls in der Europäischen Union haben, dann greifen im Ernstfall die gesetzlichen Vorschriften zur Einlagensicherung. Die sind europaweit gleich und sichern Kundengelder bei Banken bis maximal 100.000 Euro pro Person ab.

Es gilt für Sie bei der Brokerwahl, nicht nur dessen Regulierung in Augenschein zu nehmen, Sie müssen dem Firmensitz der Partnerbank ebenso viel Aufmerksamkeit schenken. Idealerweise ist das Institut in einem deutsch- oder englischsprachigen Land ansässig, damit wird im Bedarfsfall die Kommunikation vereinfacht.

Letztendlich hängt die Sicherheit Ihrer Einlagen von zwei Kriterien ab:

  • Ihr Broker wird von einer EU-Behörde reguliert, welche den MiFID-Richtlinien entsprechend, die vom Firmenvermögen getrennte Aufbewahrung der Kundengelder verlangt.
  • Die Partnerbank Ihres Anbieters ist in der EU ansässig und unterliegt somit der gesetzlichen Einlagensicherung.

Wissenswert ist für Sie, dass es Broker gibt, die außerhalb der EU sitzen, daher nicht nach europäischen Vorschriften reguliert sind, aber sich oben genannten Regeln freiwillig unterwerfen. Das mag im Normalfall kein Problem sein, allerdings kann der gute Wille aufgrund von Schwierigkeiten jederzeit ein Ende haben und für Sie in Risiken resultieren.

Bei der Einlagensicherung gilt es, einige Sonderfälle zu beachten

Großbritannien ist ein Sonderfall innerhalb der EU, da die Briten nicht Nutzer der Gemeinschaftswährung sind. Die britische Einlagensicherung kann für Sie als Trader mit großen Summen von geringem Vorteil sein. Gesetz dem Fall, dass Ihr Broker mit einer im Vereinigten Königreich ansässigen Partnerbank zusammenarbeitet, beträgt die gesicherte Einlagensumme maximal 85.000 Pfund, welche aktuell 101.150 Euro entsprechen.

Geringfügig anders sieht es beim Sonderfall Schweiz aus. Die Schweiz ist weder ein EU-Land noch eine Nation, die den Euro als Zahlungsmittel verwendet. Gleichwohl sind auch die eidgenössischen Banken zu Einlagensicherung verpflichtet. Sie gewähren daher Schutz bis zu 100.000 Franken, welche aufgrund des aktuellen Kurses nicht ganz die in der EU übliche Größenordnung von 100.000 Euro erreichen. Die abgesicherte Summe entspricht derzeit knapp 93.000 Euro.

Fazit

Die in Europa ansässigen Broker für binäre Optionen sind aufgrund der hiesigen Aufsichtsbehörden zum getrennten Aufbewahren Ihrer Einlagen vom Unternehmenskapital verpflichtet. Die sich daraus ergebende Sicherheit wird deutlich optimiert, wenn auch die Partnerbank Ihres Anbieters den Firmensitz in der EU hat.

Damit unterliegt sie den gesetzlichen Bestimmungen zur Einlagensicherung, welche bis 100.000 Euro pro Person umfassen. Banken in Großbritannien und der Schweiz kommen den Sicherheitsanforderungen ebenfalls nach, Ihr einziges Risiko liegt beim jeweiligen Wechselkurs.

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